Wenn diese schon als eine Art Vertragswerk angesehen werden, kann man da doch quasi alles innerhalb der guten Sitten und des guten Geschmacks reinschreiben, was auf der Seite so üblich ist und so das Einverständnis des Nutzers einholen, oder etwa nicht?
Dürfte nach DSGVO eher nicht der Fall sein, könnte unter Kopplung fallen. Aus dem einfachen Grund, das die Nubs zwar eine Einwilligung ist, es aber schwer wird die Einwilligung noch auf Teilbereich zu splitten.
AGB's unterliegen grundsätzlich einer Möglichkeit der Prüfung. Nutzungsbedingungen sind vorformulierte Passagen, die nur einseitig "verhandelt" werden. Sofern ein Passus das Gesetz/ Verordnung negiert könnte der Passus nichtig werden. Ich halte es da mit Sascha, da wird wohl ein Opt-In nötig werden.
Aber das darf ich ja auch wieder nicht. Deaktivieren des Accounts wäre besser oder?
Mache es doch anders: Der Bot versendet eine Kündigung des Nutzervertrages, dort räumst du eine Frist ein, in dem die Löschung abgewendet werden kann. Passiert das nicht, wird gelöscht. In deine Nub's nimmst du auf, dass der Vertrag beidseitig durch Erklärung gekündigt werden kann. Darunter verfasst du als allgemeinen Text, die Modalitäten. Also das, wenn Nutzer die Löschung selber veranlasst, nach X-Tagen gelöscht wird. Das bei Eingang deiner Kündigung Frist X besteht in dem Widerruf eingelegt werden kann.
Deinem Bot weißt du an im BCC-Feld dir an deine Admin-Email eine Kopie zu senden, damit der Versandt der Email nachgewiesen werden kann. Dran denken, die Email muss bei Löschung auch irgendwann wieder gelöscht werden - inkl. Erklärung in der DS, dass du die Email z. B. bis zu 6 Wochen noch speicherst nach Löschung aus Gründen der Dokumentation im Streitfall.